Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der EuGH klar, dass Verfahrenshilfe auch juristischen Personen aus der Grundrechtecharta ableitbar und somit zuzugestehen ist.
Rechtsgrundlagen: Art 47 GRC
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der EuGH klar, dass Verfahrenshilfe auch juristischen Personen aus der Grundrechtecharta ableitbar und somit zuzugestehen ist.
Rechtsgrundlagen: Art 47 GRC
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