Zusammenfassung: Mit ihrem Beitrag widmen sich die Autoren zentralen Fragen des GmbH-Rechts mit Auslandsberührung und wenden sich dahingehend der Frage zu, ob für eine Generalversammlung ein Ort außerhalb Österreichs vereinbart werden kann und ob die Notariatsaktsform für die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils in Form einer ausländischen Beurkundung erfolgen kann.
Rechtsgrundlagen: § 76 GmbHG