Zusammenfassung: In Hinblick auf die Abberufung eines Geschäftsführers geht der OGH der Frage nach, ob der behauptete Ruin der Gesellschaft durch Ausführung des Beschlusses einem beschienenem unwiederbringlichem Nachteil gleichkommt.
Rechtsgrundlagen: § 16 GmbHG; § 42 GmbHG; § 381 EO