Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung setzt sich mit dem einschlägigen Gerichtsstand des Erfüllungsorts beim internationalen Versendungskauf näher auseinander.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Nr 1 EuGVVO
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung setzt sich mit dem einschlägigen Gerichtsstand des Erfüllungsorts beim internationalen Versendungskauf näher auseinander.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Nr 1 EuGVVO
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