Zusammenfassung: In vorliegender Sache war in Hinblick auf das Konkursprivileg des § 3 AVRAG fraglich, ob ein Betrieb innerhalb eines Konzernverbundes auf einen anderen Betrieb übergegangen ist.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 AVRAG; § 3 Abs 2 AVRAG
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