Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, unter welchen Voraussetzungen ein Informationsrecht zugunsten des Betriebsrats besteht. In concreto war fraglich, ob der BR einer Fluglinie über die Ergebnisse der von einem betriebsfremden Unternehmen durchgeführten Qualitätsprüfung zu unterrichten ist.
Rechtsgrundlagen: § 91 ArbVG; § 96 ArbVG