Zusammenfassung: Klaus Hilber unterzieht im Rahmen seine Beitrags den neu geschaffenen § 30a FinStrG einer Würdigung. Dabei analysiert er einerseits die Voraussetzungen vorgenannter Norm und andererseits die Auswirkungen auf den Rechtsunterworfenen.
Rechtsgrundlagen: § 30a FinStrG