Zusammenfassung: Klaus Hilber thematisiert im Rahmen seines Beitrags den auf dem Boden des BetrugsbekämpfungsG neu geschaffenen § 82a EStG. Dieser bedeutet eine neue Haftungsregel, der in Hinblick auf die Erbringung von Bauleistungen durch Subunternehmer einschlägig ist.
Rechtsgrundlagen: § 82a EStG idF BGBl. I Nr. 105/2010