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Bekannte Marke - entscheidend ist der erste Kollisionszeitpunkt

MarkenrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. G. Kucsko, RA; Mag. Dr. H. Wollmann, LL.M., RA (Leitung Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht); Dr. Ruth Brandstätter, LL.M., RA (Anmerkung)ecolex 2011/407ecolex 2011, 1031 - 1032 Heft 11 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung wendet sich der OGH klärend der Frage zu, ob Verwechslungsgefahr vorliegt. Darüber hinaus bestätigte der OGH, dass in Hinblick auf den Kollisionszeitpunkt bei Markenrechtsverletzungen der Prioritätsgrundsatz greift.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 Z 1 MSchG

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