Zusammenfassung: In aktueller Entscheidung wird die Zulässigkeit der Eintragung des protokollierten Einzelunternehmers unter der Bezeichnung seiner Firma ins Grundbuch im Lichte der Grundbuchs-Novelle 2008 behandelt.
Rechtsgrundlagen: § 17 UGB; § 27 Abs 2 GBG; § 98 GBG