§ 12a MRG; § 46a Abs 5 MRG
Der OGH hatte sich mit Voraussetzungen der Mietzinsanhebung iZm einer Unternehmensveräußerung zu befassen. Ist durch die Auswechslung eines Komplementärs eine entscheidende Änderung der wirtschaftlichen und rechtlichen Einflussmöglichkeiten gegeben, die einen Machtwechsel ergibt und somit eine Mietzinsanhebung rechtfertigt?