§ 7 AO; § 10 AO; § 13 AO; § 25 GBG; § 56 GBG
In vorliegender Sache war fraglich, ob eine einschränkende Auslegung des § 13 AO auf richterliche Absonderungsrechte zu rechtfertigen ist. Wie ist mit einem Begehren auf Pfandrechtseinverleibung zu verfahren, das nach Beginn der Wirkung des Ausgleichsverfahrens überreicht wird?