Zusammenfassung: Andreas Konencny widmet seinen Beitrag dem Masseverwalter, der als Rechtsanwalt und somit als Prozessvertreter tätig wird. Dabei wird der ihm zustehende Kostenersatz ebenso behandelt wie allgemeine Rechtsgrundlagen und Rechtsfragen.
Rechtsgrundlagen: § 80 Abs 3 KO; § 81a Abs 2 KO; § 116 KO; § 117 KO; § 83 KO; § 28 ZPO; § 41 ZPO; § 125 KO