§ 1319 ABGB; § 1319a ABGB
Die Entscheidung behandelt die Frage, wie weit sich öffentliche Verkehrssicherungspflichten erstrecken. Es wird eine Zuordnung der Wahrnehmung besagter Pfllichten zur Privatwirtschaftsverwaltung vorgenommen.
§ 1319 ABGB; § 1319a ABGB
Die Entscheidung behandelt die Frage, wie weit sich öffentliche Verkehrssicherungspflichten erstrecken. Es wird eine Zuordnung der Wahrnehmung besagter Pfllichten zur Privatwirtschaftsverwaltung vorgenommen.