§ 1096 ABGB; § 30 Abs 2 Z 3 MRG
Die Entscheidung hatte sich mit einem Mietvertrag über ein Einfamilienhaus zu befassen, der Instandhaltungspflichten durch den Mieter vorsah. Diese werden als Teil der Mietzinsvereinbarung gesehen wobei ein Verstoß als erheblich nachteiliger Gebrauch iSd MRG gesehen werden kann.