§ 364c ABGB; § 28 Z 3 KO; § 29 Z 1 KO
Der OGH qualifizierte die wechselseitige Einräumung als synallagmatisches Verhältnis, das der Anwendung des § 29 Z 1 KO entgegensteht und die Verwertung im Konkursverfahren verhindert. Beachtlich sind die zeitlichen Grenzen des § 28 Z 3 KO.