Zusammenfassung: Die Autorin nimmt Bezug auf die Zivilverfahrens-Novelle 2009 (BGBl I 2009/30) und stellt deren Ziel, nämlich die Verbesserung und Vereinfachung des Zugangs zum Recht, dar. Insbesondere wird hier auf die eingeführte Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens eingegangen. Abschließend werden Ergänzungen zur Europäischen Mahn- und Bagatellverordnung vorgestellt.
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