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Das 2. Gewaltschutzgesetz 2009 - Änderungen im zivilgerichtlichen Verfahren

ZivilprozessrechtAufsatzDr. Caroline Hager-Rosenkranz, Universität Innsbruckecolex 2009, 560 - 562 Heft 7 v. 1.7.2009

Zusammenfassung: Die Autorin nimmt Bezug auf das 2. Gewaltschutzgesetz 2009 und stellt in ihrem Fachbeitrag Änderungen im zivilgerichtlichen Verfahren dar - u.a.: Erweiterung des geschützten Personenkreises im Bereich der EV (EO), Ausdehnung der Geltungsdauer bestimmter EV, psychosoziale Prozessbegleitung, Möglichkeit der abgesonderten Vernehmung, Vernehmung Minderjähriger, Geheimhaltung der Wohnanschrift.

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