Zusammenfassung: Die Autorin nimmt Bezug auf das 2. Gewaltschutzgesetz 2009 und stellt in ihrem Fachbeitrag Änderungen im zivilgerichtlichen Verfahren dar - u.a.: Erweiterung des geschützten Personenkreises im Bereich der EV (EO), Ausdehnung der Geltungsdauer bestimmter EV, psychosoziale Prozessbegleitung, Möglichkeit der abgesonderten Vernehmung, Vernehmung Minderjähriger, Geheimhaltung der Wohnanschrift.
Schlagwörter: