§ 4 Abs 2 MSchG
In der vorliegenden Entscheidung hat sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob aus der Verkehrsgeltung einer Marke, die eine zu einer Gattung gehörende Ware bzw. Dienstleistung beschreibt, auch bei teilweiser Übereinstimmung des Wortlauts die Verkehrsgeltung einer Gattungsbezeichnung selbst abgeleitet werden kann.