§ 29 FinStrG
In der vorliegenden Entscheidung des OGH stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt das Guthaben iZm der Schadensgutmachung bei Selbstanzeige durch eben dieses Guthaben, bestehen muss.
§ 29 FinStrG
In der vorliegenden Entscheidung des OGH stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt das Guthaben iZm der Schadensgutmachung bei Selbstanzeige durch eben dieses Guthaben, bestehen muss.