§ 42 Abs 2 InvFG; § 184 BAO
Gegenstand des vorliegenden Erkenntnisses des VwGH ist die Aufhebung des als verfassungswidrig erklärten § 42 Abs 2 InvFG 1993, BGBl 1993/532 idF BGBl I 1998/14. In diesem Zusammenhang stellt sich daher die Frage der Auswirkungen dieses Erkenntnisses auf ältere, noch offene Veranlagungsfälle. Mit Anmerkungen von Mag. Marco Laudacher, Mitglied des UFS, Außenstelle Linz.