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Ersatz der Vorprozesskosten nach § 1037 ABGB im Regressprozess

RechtsprechungZivilrechtUniv.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien; Dr. Harald Friedl, RAA (bearb. von)ecolex 2009/78ecolex 2009, 229 - 230 Heft 3 v. 1.3.2009

§§ 1295 ff ABGB; § 14 ZPO

In der gegenständlichen Entscheidung hat sich der OGH im Rahmen eines Regressprozesses mit dem Ersatz der Vorprozesskosten auf Grundlage des § 1037 ABGB zu befassen.

OGH 8 Ob 92/08z

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