§§ 1295 ff ABGB; § 14 ZPO
In der gegenständlichen Entscheidung hat sich der OGH im Rahmen eines Regressprozesses mit dem Ersatz der Vorprozesskosten auf Grundlage des § 1037 ABGB zu befassen.
OGH 8 Ob 92/08z
§§ 1295 ff ABGB; § 14 ZPO
In der gegenständlichen Entscheidung hat sich der OGH im Rahmen eines Regressprozesses mit dem Ersatz der Vorprozesskosten auf Grundlage des § 1037 ABGB zu befassen.
OGH 8 Ob 92/08z