§ 96 Abs 1 ArbVG
In Anlehnung an die jüngst ergangene Entsch des OGH, in welcher dieser ein leistungsorientiertes variables Entgeltsystem der zwingenden Mitbestimmung des § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG unterwirft, führt Ralf Peschek die Konsequenzen für die Praxis aus und bietet neben Kritikpunkten auch eigene Lösungsansätze an.