§ 96 Abs 1 ArbVG
Ausgangspunkt der vorliegenden Entsch des OGH war das sog. Performance-Plus-System, nach welchem einige Mitarbeiter neben ihrem fixen Gehalt eine variable Prämie möglich macht. Der OGH stellte fest, dass dieses Prämiensystem gem § 96 ArbVG zustimmungspflichtig ist.