§ 24 Abs 5 WEG; § 52 Abs 2 Z 4 WEG; § 146 ZPO
Im gegenständlichen Fall lag der Fokus auf dem Bereich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für den Fall, dass sich eine Partei nicht von einem Anschlag im Haus Kenntnis verschaffen konnte.
OGH 9.6.2009, 5 Ob 104/09v