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Vertragserrichtungskosten des Drittkäufers vom Vorkaufsberechtigten zu tragen

RechtsprechungZivilrechtUniv.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien; Dr. Harald Friedl, RAA (Bearbeiter)ecolex 2009/359ecolex 2009, 941 - 943 Heft 11 v. 1.11.2009

§ 881 ABGB; § 1177 ABGB

Der OGH hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass die frustrierten Vertragserrichtungskosten eines Drittkäufers zulasten des Vorkaufsberechtigten fallen, sofern dieser von seinem Recht Gebrauch macht. Mit einer Anmerkung von Harald Friedl.

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