§ 452 ABGB
In vorliegender Entscheidung hatte der OGH zu behandeln, unter welchen Umständen aus Gründen der Publizität die Drittschuldnerverständigung bei einer Verpfändung durch mündliche Abrede unterbleiben kann.
OGH 6.7.2009, 1 Ob 128/09v
§ 452 ABGB
In vorliegender Entscheidung hatte der OGH zu behandeln, unter welchen Umständen aus Gründen der Publizität die Drittschuldnerverständigung bei einer Verpfändung durch mündliche Abrede unterbleiben kann.
OGH 6.7.2009, 1 Ob 128/09v