§ 1295 ABGB; § 1304 ABGB; § 1325 ABGB; § 21b BPGG; § 8 FamLG
In vorliegendem Fall hat der OGH ausgesprochen, dass keine Verletzung der Schadensminimierungspflicht gegeben ist, sofern es der Geschädigte unterlassen hat, gesonderte Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.