§ 1295 ABGB; § 1489 ABGB; § 394 EO; § 230 ZPO; § 411 ZPO
In vorliegender Entscheidung hatte sich der OGH einerseits mit der Rechtskraft von Sachentscheidungen über Gegenforderungen und Schadenersatzansprüchen andererseits wegen zu Unrecht empfangener Unterhaltszahlungen zu befassen.