§ 1295 ABGB; § 1299 ABGB; § 115 StmkVergG; § 118 StmkVergG
Gegenständlich ist fraglich, ob die Voraussetzungen für die Leistungserbringung im Rahmen einer Ausschreibung bereits bei Angebotsende oder erst im Zeitpunkt der Leistungserbringung gegeben sein müssen. In diesem Kontext sind Schadenersatzansprüche aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen Vergaberecht zu thematisieren.