Zusammenfassung: Der OPM beschäftigte sich mit der Frage, ob Zeichenähnlichkeit bei der Übernahme eines älteren Drittzeichens vorliegt, wenn dem übernommenen Zeichen keine selbständig kennzeichnende Stellung zukommt bzw. dieses nur beschreibend wirkt.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 Z 2 MSchG