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Präsenzquorum bei Vertretung eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 95 Abs 7 AktG

GesellschaftsrechtAufsatzMMag. Dr. Thomas Schirmer, RA; MMag. Markus Uitz, RAAecolex 2008, 744 - 745 Heft 8 v. 1.8.2008

Zusammenfassung: Die Autoren diskutieren § 95 Abs 7 AktG, der die Vertretung von Aufsichtsratsmitgliedern normiert. Wie hat das Präsenzquorum gewahrt zu werden?

Rechtsgrundlagen: § 95 Abs 7 AktG

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