§ 452 ABGB
Der OGH hatte sich mit der dem Publizitätserfordernis bei der Verpfändung von Geschäftsanteilen einer GmbH bzw KG zu befassen. Fraglich war, ob eine "Insichverständigung" ein zulässiges nach außen tretendes Zeichen iSd § 452 ABGB ist.
§ 452 ABGB
Der OGH hatte sich mit der dem Publizitätserfordernis bei der Verpfändung von Geschäftsanteilen einer GmbH bzw KG zu befassen. Fraglich war, ob eine "Insichverständigung" ein zulässiges nach außen tretendes Zeichen iSd § 452 ABGB ist.