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Publizität bei Pfändung von GmbH- und KG-Gesellschaftsanteilen durch Verständigung der Gesellschaft - "Insichverständigung" des Gesellschafter-Gf

RechtsprechungGesellschaftsrechtecolex 2008/269ecolex 2008, 745 - 746 Heft 8 v. 1.8.2008

§ 452 ABGB

Der OGH hatte sich mit der dem Publizitätserfordernis bei der Verpfändung von Geschäftsanteilen einer GmbH bzw KG zu befassen. Fraglich war, ob eine "Insichverständigung" ein zulässiges nach außen tretendes Zeichen iSd § 452 ABGB ist.

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