§ 26 Abs 1 GWG; § 31g GWG
In dieser Entscheidung setzte sich das Gericht mit der Frage auseinander, welche Voraussetzungen für die Befristung der Genehmigung der Allgemeinen Bedingungen für die Verteilung von Erdgas gem § 26 Abs 1GWG vorliegen müssen.