§ 138 ABGB; § 156 ABGB; § 163b ABGB; § 1042 ABGB; § 1489 ABGB
In den vorliegenden Entscheidungen musste sich das Gericht mit der Frage auseinandersetzen, wann es grundsätzlich zu einem Rückforderungsanspruch kommt und ab welchem Zeitpunkt Unterhaltsrückgriffsansprüche des Scheinvaters gegen den tatsächlich Unterhaltspflichtigen verjähren.