Zusammenfassung: Der Autor bespricht in seinem Beitrag einen Fall aus Tirol, in welchem der Beklagte in einem Verwaltungsverfahren den Kläger als " Depp" bzw als " deppat" bezeichnete und im Weiteren den Kläger duzte. Gibt es einen Anspruch auf die anrede mit " Sie"?
Schlagwörter: