§ 2 UWG
Der OGH hatte im gegenständlichen Fall eine Spitzenstellungsbehauptung an wettbewerbsrechtlichen Maßstäben zu prüfen. War die Behauptung irreführend? Der Beklagte hatte in der Werbung behauptet, sein Medium sei in Vorarlberg die absolute Nummer 1 im Bereich Lifestyle-Magazine.