§ 2 UWG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, anhand welchen Maßstabes ein Sachverhalt zu prüfen ist, der sich vor einer Rechtsänderung ereignete und danach zu beurteilen ist. Hat eine doppelte Prüfung stattzufinden?
§ 2 UWG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, anhand welchen Maßstabes ein Sachverhalt zu prüfen ist, der sich vor einer Rechtsänderung ereignete und danach zu beurteilen ist. Hat eine doppelte Prüfung stattzufinden?