Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob die Tätigkeit eines Arbeitnehmers als begünstigte Auslandstätigkeit zu qualifizieren war.
Rechtsgrundlagen: § 3 EStG 1988
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob die Tätigkeit eines Arbeitnehmers als begünstigte Auslandstätigkeit zu qualifizieren war.
Rechtsgrundlagen: § 3 EStG 1988
Schlagwörter: