TP 2 GGG; Art 56 EGV; Art 58 EGV; Art 90 EGV
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die zur gerichtlichen Geltendmachung der Rechte aus einem Wechsel erhobene Gebühr für das Rechtsmittelverfahren zweiter Instanz mit dem gemeinschaftsrechtlichen freien Kapital- und Zahlungsverkehr vereinbar ist.