Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Vergütungen für die Aufgabe eines Belastungs- und Veräußerungsverbots als Einkünfte aus Leistungen gem § 29 Z 3 EStG zu qualifizieren sind.
Rechtsgrundlagen: § 29 EStG 1988
Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Vergütungen für die Aufgabe eines Belastungs- und Veräußerungsverbots als Einkünfte aus Leistungen gem § 29 Z 3 EStG zu qualifizieren sind.
Rechtsgrundlagen: § 29 EStG 1988