§ 12 WRG 1959; § 38 WRG 1959
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob ein Bewilligungsbescheid unter der Auflage erteilt werden darf, dass die Beeinträchtigung eines bereits geltend gemachten Rechts geklärt wird, oder ob vielmehr bereits vor Erteilung der Bewilligung die Beeinträchtigung des Rechts geklärt sein muss.