§ 10 Abs 3 NÖNatSchutzG; § 38 Abs 6 NÖNatSchutzG
Der VwGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage des Vorliegens eines " faktischen Vogelschutzgebiets" zu befassen.
VwGH 2.10.2007, 2006/10/0165
§ 10 Abs 3 NÖNatSchutzG; § 38 Abs 6 NÖNatSchutzG
Der VwGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage des Vorliegens eines " faktischen Vogelschutzgebiets" zu befassen.
VwGH 2.10.2007, 2006/10/0165