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Ermessensspielraum für AR-Mitglieder bei Golden Handshakes an Vorstandsmitglieder für deren vorzeitiges Ausscheiden

Gesellschaftsrechtecolex 2008/346ecolex 2008, 926 - 928 Heft 10 v. 1.10.2008

§ 70 Abs 1 AktG; § 75 AktG; § 78 AktG; § 99 AktG; § 82 Abs 6 BörseG

Der OGH befaßte sich in der Entscheidung mit 2 Vorstandsmitgliedern, deren Verträge in einer AG nicht verlängert wurden und die zwar sofort suspendiert wurden, deren Vertrag aber zwecks Vermeidung der ad-hoc Meldung nach § 82 Abs 6 BörseG schlußendlich einvernehmlich gelöst wurden.

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