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In das Firmenbuch einzutragende "Tätigkeit" inländischer Zweigniederlassungen von ausländischen Rechtsträgern muss deren satzungsmäßigem Unternehmensgegenstand entsprechen

Firmenbuchrechtecolex 2008/345ecolex 2008, 925 - 926 Heft 10 v. 1.10.2008

§ 3 FBG; § 5 BWG; § 12 UGB; § 4 GmbhG; § 26 ABGB

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