KVAÜ
Der OGH befaßte sich mit der Auslegung des "Wohnorts" nach dem KVAÜ und hielt fest, daß hier auf den Mittelpunkt der Lebensführung bzw. auf den gewöhnlichen Aufenthalt abzustellen ist.
OGH 5.6.2008, 9 ObA 135/07d
KVAÜ
Der OGH befaßte sich mit der Auslegung des "Wohnorts" nach dem KVAÜ und hielt fest, daß hier auf den Mittelpunkt der Lebensführung bzw. auf den gewöhnlichen Aufenthalt abzustellen ist.
OGH 5.6.2008, 9 ObA 135/07d