§ 7 Abs 2 BPG; § 914 ABGB
Der OGH befaßte sich mit der Abgeltung von Nachteilen für Beamte, die durch Änderungen des Pensionsrechts hervorgerufen wurden. Er prüfte hierbei eine entsprechende Betriebsvereinbarung, ferner wie diese Abgeltung auszusehen hat und nach welchem Zinsniveau diese zu berechnen ist.