§ 9 BAO; § 20 BAO; § 80 BAO
Die Geltendmachung der Vertreterhaftung liegt im Ermessensbereich der Abgabenbehörde und kann sich bei Zustandekommen eines Zwangsausgleichs auch nur nach der Ausgleichsquote richten.
VwGH 29.3.2007, 2005/15/0116
§ 9 BAO; § 20 BAO; § 80 BAO
Die Geltendmachung der Vertreterhaftung liegt im Ermessensbereich der Abgabenbehörde und kann sich bei Zustandekommen eines Zwangsausgleichs auch nur nach der Ausgleichsquote richten.
VwGH 29.3.2007, 2005/15/0116