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Ermessensübung und Vertreterhaftung

SteuerrechtJohannes Prillingerecolex 2007/235ecolex 2007, 552 - 553 Heft 7 v. 1.7.2007

§ 9 BAO; § 20 BAO; § 80 BAO

Die Geltendmachung der Vertreterhaftung liegt im Ermessensbereich der Abgabenbehörde und kann sich bei Zustandekommen eines Zwangsausgleichs auch nur nach der Ausgleichsquote richten.

VwGH 29.3.2007, 2005/15/0116

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