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Geld vom Finanzamt und trotzdem unzufrieden?

EntscheidungFinanzrechtMarie-Ann Mamut (Glosse)ecolex 2007/164ecolex 2007, 383 - 384 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 211 Abs 1 lit g BAO; § 213 BAO; § 215 BAO; § 216 BAO; § 239 BAO

Die Durchführbarkeit einer beantragten Überrechnung eines Steuerguthabens steht in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Höhe und der Verfügbarkeit des Guthabens.

VwGH 01.03.2007, 2005/15/0137

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