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Selbstanzeige wirkt nur für die darin genannten Täter!

EntscheidungFinanzrechtNorbert Schrottmeyer (Glosse)ecolex 2007/165ecolex 2007, 384 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 29 Abs 5 FinStrG

Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige setzt die konkrete Bezeichnung des Täters voraus.

VwGH 20.09.2006, 2006/14/0046

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